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1. Allgemeines: Die nachfolgenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Angebote. Durch Aufgabe einer Bestellung werden Sie vom Käufer anerkannt und damit wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages, sofern nicht unverzüglich vom Käufer widersprochen wird. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, insbesondere die Anmerkung eventuell anders lautender Besinnungen des Käufers. 2. Preise: Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Preise verstehen sich ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen sind. Nach Bestätigung des Auftrages erfolgende Änderungen von Fracht- und Zollsätzen im Liefer- oder Bestätigungsland sowie Kursänderungen gegenüber den Währungen der Lieferländer berechtigen zu einer entsprechenden Preisänderung. Für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte oder seine Abnahmeverpflichtung auch nach Verstreichen einer durch uns gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht nachkommt, sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Dabei können wir, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren, tatsächlichen Schadensersatz geltend zu machen, 35 % des Kaufpreises als pauschalen Schadenersatz fordern. Fordern wir den pauschalen Schadenersatz, so ist dem Kunden der Nachweis gestattet, der Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geforderte Pauschale. 3. Lieferung: Die Lieferung erfolgt, wenn keine andere Vereinbarungen getroffen sind, umgehend nach Auftragserteilung. Lieferungen auf Kredit an bisher unbekannte Auftraggeber erfolgen erst nach Eingang einer befriedigenden Auskunft. Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Lieferer nicht verschuldete Umstände, insbesondere durch Lieferungsschwierigkeiten der Lieferwerke bzw. Ablader, Seetransportverzögerungen, Seetransportschäden, Verkehrs- und Betriebsstörungen und dergleichen verursachten Lieferungsverzögerungen, müssen vom Besteller anerkannt werden. In besonderen Fällen entbinden sie den Verkäufer von jeder Vertragspflicht, wobei er berechtigt ist, ganz oder teilweise von den Lieferungsverpflichtungen zurückzutreten. Bei Lieferverzug kann der Käufer durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen und, falls diese ohne Erfolg verstrichen ist, vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Überschreitung des Liefertermins oder Nichtbelieferung sind ausgeschlossen, Teillieferungen sind zulässig. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 4. Beanstandungen: Die gelieferte Ware ist sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Fehlmengen und sichtbare Schäden sind dem Transportführer/ Spediteur gegenüber schriftlich zu beanstanden. Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, unmittelbar gegenüber dem Verkäufer erhoben werden. Abweichungen von Qualität, Farbe und Dekor, die im Rahmen von handelsüblichen Toleranzen liegen, können nicht gerügt werden. Es wird keine Gewähr übernommen für Materialien in Mindersortierung (Mr.-Sorte) oder Sonderposten. Sämtliches Material ist vor Verlegung auf evtl. Färb-, Maß- und Qualitätsdifferenzen zu prüfen. Nach erfolgter Verlegung können Reklamationen nicht mehr anerkannt werden. Nach Wahl des Verkäufers wird bei begründeten Beanstandungen Minderung vereinbart oder kostenlos Ersatzmaterial zur Verfügung gestellt. Für dieses gelten im übrigen die gleichen Bedingungen wie für Ersatzlieferungen, insbesondere Ziffer 3. Fracht usw. geht zu Lasten des Käufers. Weitere Ansprüche des Käufers bestehen nicht, insbesondere nicht auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund. Bei Produkten mit Kacheln können Farbunterschiede in der Glasur auftreten, auch sind durch den Brennvorgang geringfügige Maßabweichungen der einzelnen Kacheln und somit auch der Fugen unumgänglich. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind Merkmale von Ofenkacheln und somit kein Grund zur Beanstandung oder Wertminderung. Der Aufbau erfolgt nach überlassenen Zeichnungen, wenn keine anderen Vereinbarungen vorliegen. Vorzugware aus Naturprodukten wie Marmor, Kacheln, Holz und Stein etc. können niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Materials in sich vereinen. Werden Naturprodukte wie z.B. Holzbalken oder Natursteine verarbeitet, sind aus der Eigenschaft dieser Materialien entstehende Einflüsse, wie Farbabweichungen sowie Schwundrisse u.s.w. oder dadurch entstehende Schäden nicht durch uns zu vertreten, es sei denn, es ist ein Kauf nach Muster vereinbart. Gleiches gilt für Strukturputze, bei denen eine Rissbildung nicht vermeidbar ist. Die Verdrehung der Holzbalken ist kein Reklamationsgrund. Der Haftungsausschluss für Naturprodukte, wie Natursteine oder Holzbalken, gilt nicht für Schäden, die auf einer falschen Auswahl der Produkte oder aber einer nicht fachgerechten Verarbeitung ausgewählter Produkte beruhen. In diesen Fällen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. 5. Zahlung: Grundsätzlich gilt Barzahlung ohne Abzug als vereinbart. Zahlungen haben wie vereinbart zu erfolgen und dürfen nicht wegen Beanstandungen der Ware, Verzögerungen auf dem Transport oder durch sonstige Ereignisse zurückgehalten werden. Bei späterer Zahlung als vereinbart werden neben 10,00 Euro für jedes Mahnschreiben, die ortsüblichen Bankzinsen und Spesen für Kreditgewährung ab Fälligkeit der Rechnung berechnet. 6. Eigentumsvorbehalt: Das Eigentum der gelieferten Ware verbleibt bis zur Zahlung für bisherige sowie künftig entstehende Forderungen. Wird die Ware weiterverarbeitet, so geht der Anspruch in Höhe der Forderung auf das neugeschaffene Produkt auf den Verkäufer über. Bei Veräußerung der Ware oder der damit hergestellten Produkte geht der Anspruch auf Bezahlung in Höhe der Forderungen auf den Verkäufer über, und der Käufer tritt solche Forderungen hiermit ausdrücklich an ihn ab. Unter keinen Umständen ist dem Käufer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware bzw. des Anspruches an der verarbeiteten Ware oder Zession des Erlöses der Ware, insbesondere an eine Bank, vor Zahlung gestattet. 7. Erfüllungsort: Für die Lieferung ist stets der Versandtort, für die Zahlung Bad Doberan. 8. Gerichtsstand: ist für beide Teile Rostock 9. Schlussbestimmungen: Durch eventuelle Unwirksamkeit einzelner Punkte der vorstehenden Bedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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